Kurze Antwort
Richtig ist: Beschussstempel des staatlichen Beschussamtes auf allen wesentlichen Teilen der Waffe.
Das Beschusszeichen ist der amtliche Stempel eines Beschussamtes (heute i. d. R. CIP‑Zeichen mit Kennbuchstaben), der bescheinigt, dass die Waffe die Beschussprüfung bestanden hat. Es wird auf allen wesentlichen bzw. höchstbeanspruchten Teilen (z. B. Lauf/Patronenlager, Verschluss, bei Kurzwaffen auch Griffstück, bei Langwaffen auch Gehäuse) angebracht.
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