Kurze Antwort
Richtig ist: <p>der Anspruch auf das alleinige Jagdausübungsrecht, das durch den Kaiser oder König vergeben wurde</p>.
Richtig ist Option 2: Historisch bezeichnet „Jagdregal“ das vom Kaiser oder König verliehene ausschließliche Recht, die Jagd auszuüben. Es war ein Hoheitsrecht der Krone, kein Möbelstück (1) und keine vom Großgrundbesitzer vergebene Legitimation (3).
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