NiedersachsenRechtNDS-RE-358-2022

Was ist ein Schalldämpfer waffenrechtlich gesehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Er steht der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist.

  • A)Er ist ein verbotener Gegenstand.
  • B)Er ist immer erlaubnisfreies Zubehör.
  • C)Er steht der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist.
Erklärung

Richtig ist: Ein Schalldämpfer steht der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist. Daher ist er erlaubnispflichtig wie die entsprechende Waffe, muss in die WBK eingetragen und wie eine Langwaffe gesichert aufbewahrt werden. Er ist weder verboten noch generell erlaubnisfreies Zubehör.

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