Kurze Antwort
Richtig ist: Er steht der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist.
Richtig ist: Ein Schalldämpfer steht der Schusswaffe gleich, für die er bestimmt ist. Daher ist er erlaubnispflichtig wie die entsprechende Waffe, muss in die WBK eingetragen und wie eine Langwaffe gesichert aufbewahrt werden. Er ist weder verboten noch generell erlaubnisfreies Zubehör.
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