Kurze Antwort
Eine Rote Liste ist ein Verzeichnis, das ausgestorbene und gefährdete Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in Gefährdungskategorien aufführt.
Rote Listen haben keine Gesetzeskraft, sondern gelten als fachliche Grundlage für Entscheidungen in Arten-, Natur- und Umweltschutz. Sie werden international, national und auf Länderebene erstellt und regelmäßig aktualisiert.
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