Kurze Antwort
Eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist ein tragbarer Gegenstand wie Degen oder Präzisionsschleuder, der dazu bestimmt oder geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.
Der Degen ist eine typische Hieb- und Stoßwaffe und damit ausdrücklich Waffe. Präzisionsschleudern sind wegen Wirkungsweise und Eignung als Waffen eingestuft. Ein Blasrohr zählt nicht als Waffe im Sinne des WaffG.
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