Kurze Antwort
Nach einem abgewehrten Angriff müssen Sie Hilfe leisten, wenn die Notwendigkeit erkennbar und die Situation zumutbar ist.
Die Notwehrlage endet mit dem Angriff. Dennoch besteht eine Hilfeleistungspflicht, sofern die erforderliche Hilfe erkennbar und Ihnen die Hilfeleistung zumutbar ist.
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