NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-119-2022

Was ist Ihre Pflicht nach einem abgewehrten Angriff?

Kurze Antwort

Nach einem abgewehrten Angriff müssen Sie Hilfe leisten, wenn die Notwendigkeit erkennbar und die Situation zumutbar ist.

  • A)Ich habe keinerlei Pflichten gegenüber dem Angreifer.
  • B)Ich bin zum Schadensersatz verpflichtet.
  • C)Wenn die Notwendigkeit erkennbar und die Situation zumutbar ist, habe ich Hilfe zu leisten.
Erklärung

Die Notwehrlage endet mit dem Angriff. Dennoch besteht eine Hilfeleistungspflicht, sofern die erforderliche Hilfe erkennbar und Ihnen die Hilfeleistung zumutbar ist.

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