NiedersachsenRechtNDS-RE-12-2022

Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?

Kurze Antwort

Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.

  • A)nur das Erlegen von Wild
  • B)das Erlegen und Fangen von freilebenden Tieren
  • C)das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild
Erklärung

Nach § 1 Abs. 4 BJagdG beinhaltet die Jagdausübung alle vier Tätigkeiten. Sie geht also über das reine Erlegen oder Fangen hinaus und beginnt bereits beim Aufsuchen von Wild.

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