Kurze Antwort
Jagdausübung umfasst das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
Nach § 1 Abs. 4 BJagdG beinhaltet die Jagdausübung alle vier Tätigkeiten. Sie geht also über das reine Erlegen oder Fangen hinaus und beginnt bereits beim Aufsuchen von Wild.
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