Kurze Antwort
Wurfpfeile sind keine Munition im Sinne des Waffengesetzes.
Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt, z. B. Randfeuer- und Kartuschen-/Platzpatronen. Wurfpfeile sind keine für Schusswaffen bestimmte Geschosse und fallen daher nicht unter die Munitionsdefinition des WaffG.
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