Kurze Antwort
Keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist die Zündblättchenpistole.
Zündblättchenpistolen verschießen keine Projektile; sie erzeugen nur Knall mittels Knallplättchen. Druckluft- und Signalpistolen treiben hingegen Geschosse bzw. Signale durch einen Lauf und gelten daher als Schusswaffen.
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