Kurze Antwort
Eine halbautomatische Flinte ist keine verbotene Waffe.
Halbautomaten sind waffenrechtlich erlaubt, unterliegen aber der Erlaubnispflicht und jagdlichen Beschränkungen (z. B. Magazinbegrenzung). Nun-Chakus und Präzisionsschleudern zählen dagegen zu den verbotenen Gegenständen nach WaffG.
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