Kurze Antwort
Ein Wacholderhain kann per Verordnung als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen sein, und die Jagd darin ist grundsätzlich zulässig.
Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen oder kleine Flächen mit besonderem Schutzwert. Beim Wacholderhain ist die Jagdausübung erlaubt, sofern die Verordnung keine abweichenden Einschränkungen festlegt.
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