Kurze Antwort
Richtig sind: Sie müssen ihre Greife und Falken unverzüglich dauerhaft kennzeichnen und Sie dürfen nur eine bestimmte Anzahl an Greifen und Falken halten.
Richtig ist 1 und 3: Die Bundeswildschutzverordnung schreibt vor, dass gehaltene Greife und Falken unverzüglich dauerhaft gekennzeichnet werden (z. B. mittels geschlossenen Ringes oder Chip), damit Herkunft und Besitzer nachvollziehbar sind. Zudem ist die Anzahl der zu haltenden Beizvögel begrenzt, um eine artgerechte Haltung sicherzustellen. Aussage 2 betrifft Revier- und Jagderlaubnisfragen, ist aber keine spezielle Vorgabe der Bundeswildschutzverordnung.
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