Kurze Antwort
Beim Besteigen eines Hochsitzes sind die Läufe, also die Patronenlager, zwingend zu entladen.
Die UVV Jagd (VSG 4.4) verlangt beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes das Entladen der Patronenlager. Sichern oder Entspannen allein genügt nicht, da weiterhin Unfallgefahr bestünde.
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