Kurze Antwort
Richtig ist: <p>Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.</p>.
Richtig ist Option 3: Nach Privatkauf musst du binnen 14 Tagen den Erwerb schriftlich bei deiner Waffenbehörde anzeigen und die WBK zur Eintragung vorlegen. Ein Händler ist nicht nötig, und die bloße Mitteilung mit Kaufvertrag ohne WBK-Eintragung reicht rechtlich nicht aus.
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