Kurze Antwort
Der Revierinhaber hat das überfahrene Rotwild-Alttier in die Abschuss- bzw. Streckenliste einzutragen.
Fallwild von Rotwild im Hochwildrevier ist streckenlistenpflichtig. Eine zusätzliche Meldung an Polizei, Jagdbehörde oder Hegeringleiter ist hierfür nicht vorgeschrieben. Regulär erfolgt die Vorlage der Streckenliste fristgerecht zum vorgeschriebenen Termin.
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