NiedersachsenRechtNDS-RE-168-2022

Was muss ein Revierinhaber tun, wenn in seinem Hochwildrevier ein Rotwild-Alttier überfahren und ihm abgeliefert wurde?

Kurze Antwort

Der Revierinhaber hat das überfahrene Rotwild-Alttier in die Abschuss- bzw. Streckenliste einzutragen.

  • A)Eintragung in die Abschussliste
  • B)Meldung an die Jagdbehörde binnen einer Woche
  • C)Meldung bei der Polizei
  • D)Meldung beim Hegeringleiter
Erklärung

Fallwild von Rotwild im Hochwildrevier ist streckenlistenpflichtig. Eine zusätzliche Meldung an Polizei, Jagdbehörde oder Hegeringleiter ist hierfür nicht vorgeschrieben. Regulär erfolgt die Vorlage der Streckenliste fristgerecht zum vorgeschriebenen Termin.

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