Kurze Antwort
Richtig sind: feste Körper und gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen.
Geschosse sind umgangssprachlich das, was aus der Schusswaffe ins Ziel geht: entweder feste Körper (z. B. Büchsengeschosse, Flintenlaufgeschosse, Schrote) oder Stoffe, die in einer Umhüllung stecken (auch gasförmig oder flüssig). Treibladungen gehören nicht dazu – sie liefern nur die Energie, um das Geschoss aus dem Lauf zu treiben. Nach dem Waffengesetz (WaffG) sind Geschosse Körper, die durch Schusswaffen verschossen werden. Die relevante Definition findet sich in der Anlage 1 zum WaffG (Begriffsbestimmungen): "Geschosse sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte feste Körper sowie gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen."
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.