NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-121-2022

Was sind u.a. Rechtfertigungsgründe nach dem Strafgesetzbuch?

Kurze Antwort

Richtig sind: Notwehr und Nothilfe und Notstand.

  • A)Notwehr und Nothilfe
  • B)Notzeit
  • C)Notstand
Erklärung

Richtig sind Notwehr/Nothilfe und Notstand. Beides sind Rechtfertigungsgründe nach dem StGB: Notwehr/Nothilfe (§32 StGB) erlaubt die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen menschlichen Angriff – auch zugunsten Dritter. Notstand (§34 StGB) rechtfertigt Eingriffe, wenn eine gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter nur so abgewendet werden kann und das geschützte Interesse deutlich überwiegt. „Notzeit“ ist jagdlich, aber kein Rechtfertigungsgrund im StGB.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten