NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-141-2022

Was sollten Sie bei vermehrtem Vorkommen von Fallwild einer Tierart veranlassen?

Kurze Antwort

Bei gehäuftem Fallwild ist unverzüglich die zuständige kommunale Veterinärbehörde zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.

  • A)alle gefundenen Wildkörper werden außerhalb von Wasserschutzgebieten 50 cm übererdet eingegraben
  • B)die verendeten Wildkörper werden an den Hundeobmann zur Hundeausbildung übergeben
  • C)zuständige kommunale Veterinärdienststelle kontaktieren und zu ergreifende Maßnahmen besprechen
Erklärung

Mehrere verendete Stücke ohne erkennbare Ursache begründen Seuchenverdacht. Anzeigepflichtig ist bereits der Verdacht; die Behörde legt mit dem Amtstierarzt die Bekämpfungsmaßnahmen fest. Begraben oder zur Hundeausbildung ist hier unzulässig.

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