Kurze Antwort
Bei gehäuftem Fallwild ist unverzüglich die zuständige kommunale Veterinärbehörde zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Mehrere verendete Stücke ohne erkennbare Ursache begründen Seuchenverdacht. Anzeigepflichtig ist bereits der Verdacht; die Behörde legt mit dem Amtstierarzt die Bekämpfungsmaßnahmen fest. Begraben oder zur Hundeausbildung ist hier unzulässig.
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