NiedersachsenRechtNDS-RE-75-2022

Was versteht das Bundesjagdgesetz unter dem Reinertrag der Jagd?

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>den Jagdpachtzins und die sonstigen Einnahmen nach Abzug aller erforderlichen Kosten der Jagdgenossenschaft</p>.

  • A)den Wildbreterlös nach Abzug aller Kosten
  • B)<p>den Jagdpachtzins und die sonstigen Einnahmen nach Abzug aller erforderlichen Kosten der Jagdgenossenschaft</p>
  • C)den Gesamterlös aus der Wildbretveräußerung
Erklärung

Richtig ist Option 2. Der Reinertrag der Jagd ist der Jagdpachtzins plus sonstige Einnahmen (z. B. aus Jagderlaubnissen), abzüglich aller notwendigen Verwaltungskosten der Jagdgenossenschaft. Es geht also nicht um Wildbreterlöse, sondern um den verbleibenden Überschuss aus der Jagdnutzung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk.

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