NiedersachsenRechtNDS-RE-319-2022

Was versteht man unter einer „verbotenen Waffe“?

Kurze Antwort

Eine verbotene Waffe ist ein Gegenstand, mit dem der Umgang nach WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 grundsätzlich untersagt ist; Ausnahmen sind nur per BKA-Ausnahmegenehmigung möglich.

  • A)Eine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf.
  • B)Eine Waffe, mit der der Umgang verboten ist (wobei eine Ausnahmegenehmigung des BKA möglich ist).
  • C)Eine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf.
Erklärung

Verbotene Waffen dürfen weder erworben noch besessen oder geführt werden. Sie sind wegen besonderer Gefährlichkeit gelistet; lediglich das BKA kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

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