Kurze Antwort
Eine verbotene Waffe ist ein Gegenstand, mit dem der Umgang nach WaffG Anlage 2 Abschnitt 1 grundsätzlich untersagt ist; Ausnahmen sind nur per BKA-Ausnahmegenehmigung möglich.
Verbotene Waffen dürfen weder erworben noch besessen oder geführt werden. Sie sind wegen besonderer Gefährlichkeit gelistet; lediglich das BKA kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
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