Kurze Antwort
Putativnotwehr ist die irrige Annahme, sich in einer Notwehrlage zu befinden.
Wer aufgrund eines Irrtums glaubt, angegriffen zu werden, handelt aus seiner Sicht in Notwehr, obwohl objektiv keine Notwehrlage vorliegt. Strafrechtlich kann das Auswirkungen auf Schuld und Vorsatz haben, rechtfertigt die Tat aber nicht.
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