NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-108-2022

Was versteht man unter „Putativnotwehr“?

Kurze Antwort

Putativnotwehr ist die irrige Annahme, sich in einer Notwehrlage zu befinden.

  • A)Überschreitung der Notwehr.
  • B)Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt.
  • C)Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.
Erklärung

Wer aufgrund eines Irrtums glaubt, angegriffen zu werden, handelt aus seiner Sicht in Notwehr, obwohl objektiv keine Notwehrlage vorliegt. Strafrechtlich kann das Auswirkungen auf Schuld und Vorsatz haben, rechtfertigt die Tat aber nicht.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten