Kurze Antwort
Richtig ist: <p>FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen</p>.
Richtig ist Option 1: FFH-Gebiete sind Teile des EU-weiten Natura-2000-Netzes nach der FFH-Richtlinie und dienen dem Schutz bestimmter Lebensraumtypen sowie gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Für sie gelten Managementpläne und ein Verschlechterungsverbot; Nutzung bleibt möglich, darf aber die Schutzgüter nicht beeinträchtigen. Optionen 2 und 3 haben keinen Bezug zur FFH-Richtlinie.
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