Kurze Antwort
Richtig sind: Materialfestigkeit und Maßhaltigkeit.
Beim staatlichen Beschuss wird die Waffe als „Gewaltprobe“ mit ca. 30 % überladenen Patronen geprüft: Hält Lauf und Verschluss stand (Materialfestigkeit/Haltbarkeit) und stimmen die Maße/Bezeichnungen (Maßhaltigkeit/Kennzeichnung). Schussleistung, Drall-Länge oder Durchschlagskraft sind nicht Gegenstand des amtlichen Beschusses.
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