NiedersachsenWaffenkundeNDS-WA-241-2022

Was wird beim amtlichen Beschuss einer Langwaffe geprüft?

Kurze Antwort

Richtig sind: Materialfestigkeit und Maßhaltigkeit.

  • A)Schussleistung
  • B)Materialfestigkeit
  • C)Drall-Länge
  • D)Durchschlagskraft der Geschosse
  • E)Maßhaltigkeit
Erklärung

Beim staatlichen Beschuss wird die Waffe als „Gewaltprobe“ mit ca. 30 % überladenen Patronen geprüft: Hält Lauf und Verschluss stand (Materialfestigkeit/Haltbarkeit) und stimmen die Maße/Bezeichnungen (Maßhaltigkeit/Kennzeichnung). Schussleistung, Drall-Länge oder Durchschlagskraft sind nicht Gegenstand des amtlichen Beschusses.

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