Kurze Antwort
Die Höchstmenge ist die gesetzlich festgelegte maximale Rückstandsmenge von Pflanzenschutz-Wirkstoffen, die in oder auf Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft vorkommen darf.
Sie dient dem Verbraucherschutz und wird als Rückstandshöchstgehalt (MRL) definiert. Sie bezieht sich nicht auf die Ausbringungs- oder Kaufmenge des Mittels. Regulierung überwachen Behörden wie das BVL.
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