NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-168-2022

Was wird beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter dem Begriff Höchstmenge verstanden?

Kurze Antwort

Die Höchstmenge ist die gesetzlich festgelegte maximale Rückstandsmenge von Pflanzenschutz-Wirkstoffen, die in oder auf Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft vorkommen darf.

  • A)Höchst zulässige Aufwandmenge eines Pflanzenschutzmittels
  • B)Höchst zulässige Menge des Pflanzenschutzmittels, die ein Landwirt kaufen darf
  • C)Gesetzlich zugelassene Menge von Pflanzenschutz-Wirkstoffen, die in oder auf pflanzlichen und tierischen Nahrungsmitteln höchstens vorkommen dürfen
Erklärung

Sie dient dem Verbraucherschutz und wird als Rückstandshöchstgehalt (MRL) definiert. Sie bezieht sich nicht auf die Ausbringungs- oder Kaufmenge des Mittels. Regulierung überwachen Behörden wie das BVL.

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