Kurze Antwort
Im Sinne des Waffengesetzes zählen Schrote als Geschosse, da sie für Schusswaffen bestimmte feste Körper sind.
Geschosse sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte feste Körper oder Stoffe in Umhüllungen. Platzpatronen enthalten kein Geschoss, Pfeile sind keine Geschosse des Waffenrechts, Schrote hingegen schon.
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