Kurze Antwort
Im Sinne des Waffengesetzes zählen Bleirundkugeln für Vorderlader als Geschosse, nicht jedoch Pfeile oder CO2-Kartuschen.
Geschosse sind für Schusswaffen bestimmte feste Körper oder Stoffe in Umhüllungen. Pfeile sind keine Geschosse im waffenrechtlichen Sinn, und CO2-Kartuschen sind Treibmittel, keine Geschosse.
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