Kurze Antwort
Bohrungen an der Systemhülse zur Montage eines Zielfernrohrs dürfen nur von berechtigten Büchsenmachern durchgeführt werden.
Die Systemhülse ist ein wesentliches Teil der Waffe; Eingriffe daran sind erlaubnispflichtige Bearbeitungen. Schaftmodifikationen und Visieränderungen gelten als unkritische Anpassungen und dürfen vom Jäger selbst vorgenommen werden.
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