NiedersachsenRechtNDS-RE-506-2022

Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen Sie selbst nicht ausführen?

Kurze Antwort

Bohrungen an der Systemhülse zur Montage eines Zielfernrohrs dürfen nur von berechtigten Büchsenmachern durchgeführt werden.

  • A)Schaftmodifizierung
  • B)Änderung am Visier
  • C)Anbringen von Bohrungen an der Systemhülse zur Zielfernrohrmontage
Erklärung

Die Systemhülse ist ein wesentliches Teil der Waffe; Eingriffe daran sind erlaubnispflichtige Bearbeitungen. Schaftmodifikationen und Visieränderungen gelten als unkritische Anpassungen und dürfen vom Jäger selbst vorgenommen werden.

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