NiedersachsenRechtNDS-RE-507-2022

Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen Sie selbst nicht ausführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Änderung des Verschlusses von Rand- auf Zentralfeuer.

  • A)Änderung des Verschlusses von Rand- auf Zentralfeuer
  • B)Aufsetzen eines Wechselsystems
  • C)Anbringen von Sportgriffschalen
Erklärung

Richtig ist die Änderung des Verschlusses von Rand- auf Zentralfeuer. Damit würdest du ein wesentliches Teil so verändern, dass eine andere Munitionsart verschossen werden kann – das ist erlaubnispflichtig und nur Büchsenmachern/Erlaubnisinhabern gestattet. Wechselsystem aufsetzen oder Sportgriffschalen anbringen ist zulässig.

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