NiedersachsenNatur & JagdpraxisNDS-NA-17-2022

Welche allgemeine Pflicht ist im Naturschutzgesetz für jedermann aufgegeben?

Kurze Antwort

Jedermann hat darauf zu achten, dass der Naturgenuss anderer in Natur und Landschaft nicht unnötig beeinträchtigt wird.

  • A)Hunde nur angeleint ausführen
  • B)der Naturgenuss anderer in der Natur und Landschaft darf nicht unnötig beeinträchtigt werden
  • C)Hinweise auf besondere Bedürfnisse freilebender Tiere geben
Erklärung

Das Naturschutzrecht fordert rücksichtsvollen Umgang im Revier, damit Erholung, Waidwerk und Naturschutz konfliktarm nebeneinander bestehen. Leinenpflicht oder Hinweispflichten sind so nicht allgemein vorgeschrieben.

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