NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-309-2022

Welche allgemeinen Anforderungen an das Halten von Hunden sind zu erfüllen?

Kurze Antwort

Erforderlich sind ausreichender Auslauf im Freien, mehrmals täglicher Umgang mit der Betreuungsperson sowie bei Einzelhaltung mehrfach täglich länger andauernder Kontakt; Gruppenhaltung ist grundsätzlich vorzusehen und Welpen dürfen erst nach acht Wochen getrennt werden.

  • A)es ist ausreichender Auslauf im Freien und ausreichender Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat, zu gewähren
  • B)mehrere Hunde auf demselben Grundstück sind grundsätzlich in keiner Gruppe zu halten; nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen unbeaufsichtigt zusammengeführt werden
  • C)einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals ein länger dauernder Umgang mit der Betreuungsperson zu ermöglichen, weil dies für das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes erforderlich ist
  • D)ein Welpe ist erst mit sieben Wochen vom Muttertier zu trennen
Erklärung

Richtig sind Auslauf und ausreichender Umgang sowie der mehrfach längere Kontakt bei Einzelhaltung (§ 2 TierSchHuV). Falsch sind die Aussagen zur Nicht-Gruppenhaltung/Unbeaufsichtigung und zur Trennung mit sieben Wochen (erst nach acht Wochen zulässig).

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten