Kurze Antwort
Erforderlich sind ausreichender Auslauf im Freien, mehrmals täglicher Umgang mit der Betreuungsperson sowie bei Einzelhaltung mehrfach täglich länger andauernder Kontakt; Gruppenhaltung ist grundsätzlich vorzusehen und Welpen dürfen erst nach acht Wochen getrennt werden.
Richtig sind Auslauf und ausreichender Umgang sowie der mehrfach längere Kontakt bei Einzelhaltung (§ 2 TierSchHuV). Falsch sind die Aussagen zur Nicht-Gruppenhaltung/Unbeaufsichtigung und zur Trennung mit sieben Wochen (erst nach acht Wochen zulässig).
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