Kurze Antwort
Richtig sind: Die Anbindehaltung ist nicht erlaubt. und <p>In Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeit, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, ist die Anbindehaltung zulässig, wenn die Anbindung mindestens drei Meter lang und gegen Aufdrehen gesichert ist, sowie breite, nicht einschneidende Halsbänder oder Brustgeschirre verwendet werden.</p>.
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