NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-307-2022

Welche Anforderung an die Anbindehaltung für Hunde ist zu erfüllen?

Kurze Antwort

Die Anbindehaltung von Hunden ist grundsätzlich verboten; nur während der begleiteten Tätigkeit, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, ist sie erlaubt, wenn die Leine mind. 3 m lang, gegen Aufdrehen gesichert und mit breitem, nicht einschneidendem Geschirr/Halsband verwendet wird.

  • A)Die Anbindehaltung ist nicht erlaubt.
  • B)Bis zu sechs Stunden am Tag, wenn die Anbindung mindestens drei Meter lang und gegen Aufdrehen gesichert ist.
  • C)Wenn der Hund ausreichend mit Wasser und Futter versorgt ist, kann er uneingeschränkt angebunden gehalten werden.
  • D)In Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeit, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, ist die Anbindehaltung zulässig, wenn die Anbindung mindestens drei Meter lang und gegen Aufdrehen gesichert ist, sowie breite, nicht einschneidende Halsbänder oder Brustgeschirre verwendet werden.
Erklärung

§ 7 TierSchHuV untersagt die Anbindehaltung, lässt aber eine enge Ausnahme zu. Diese gilt nur unter Aufsicht der Betreuungsperson und bei Einhaltung der technischen Anforderungen an Anbindung und Ausrüstung.

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