NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-306-2022

Welche Anforderung an die Zwingerhaltung für Hunde ist zu erfüllen?

Kurze Antwort

Erforderlich sind seitenlängenbezogene Mindestmaße (jede Seite ≥ doppelte Körperlänge, keine Seite < 2 m) sowie je nach Widerristhöhe 6–10 m² Bodenfläche und eine Einfriedung, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten nicht erreicht.

  • A)die Länge der Seiten muss mindestens der doppelten Länge des Hundes entsprechen und keine Seite darf kürzer als 2 m sein
  • B)entsprechend der Widerristhöhe schwankt die Mindestbodenfläche zwischen sechs bis zehn qm für den Einzelhund und die Höhe der Einmessung ist so zu bemessen, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht
  • C)an der Einfriedung des Zwingers aus gesundheitsunschädlichem Material darf sich der Hund nicht verletzen, der Boden muss nicht trittsicher beschaffen sein und braucht nicht leicht trocken und sauber zu halten sein
  • D)Hunde dürfen im Zwinger angebunden gehalten werden
Erklärung

Die TierSchHuV fordert sowohl flächen- als auch seitenbezogene Mindestmaße und eine ausreichend hohe, sichere Einfriedung. Anbinden im Zwinger ist verboten, und Boden/Einfriedung müssen verletzungssicher und pflegeleicht sein.

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