Kurze Antwort
Erforderlich sind seitenlängenbezogene Mindestmaße (jede Seite ≥ doppelte Körperlänge, keine Seite < 2 m) sowie je nach Widerristhöhe 6–10 m² Bodenfläche und eine Einfriedung, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten nicht erreicht.
Die TierSchHuV fordert sowohl flächen- als auch seitenbezogene Mindestmaße und eine ausreichend hohe, sichere Einfriedung. Anbinden im Zwinger ist verboten, und Boden/Einfriedung müssen verletzungssicher und pflegeleicht sein.
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