NiedersachsenRechtNDS-RE-497-2022

Welche Anforderungen werden an die verantwortliche Aufsichtsperson gestellt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Volljährigkeit, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bei Aufsicht über Minderjährige die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit.

  • A)Volljährigkeit, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde
  • B)Fachkunde
  • C)Bei Aufsicht über Minderjährige die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit
Erklärung

Richtig sind 1 und 3: Eine verantwortliche Schießstandaufsicht muss volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein; führt sie Aufsicht über Minderjährige, braucht sie zusätzlich die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit. „Fachkunde“ allein (Option 2) ist kein eigener gesetzlicher Anforderungspunkt und ersetzt die geforderte Sachkunde/Zuverlässigkeit nicht.

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