Kurze Antwort
Richtig sind: Volljährigkeit, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bei Aufsicht über Minderjährige die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit.
Richtig sind 1 und 3: Eine verantwortliche Schießstandaufsicht muss volljährig, zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig sein; führt sie Aufsicht über Minderjährige, braucht sie zusätzlich die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit. „Fachkunde“ allein (Option 2) ist kein eigener gesetzlicher Anforderungspunkt und ersetzt die geforderte Sachkunde/Zuverlässigkeit nicht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.