NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-99-2022

Welche Angaben in der Erklärung der Unbedenklichkeit von erlegtem Wild durch die „kundige Person“ sind nicht erforderlich?

Kurze Antwort

Nicht erforderlich sind Angaben über die Zeitspanne zwischen Erlegen und Aufbrechen.

  • A)Angaben über Verhaltensstörungen vor dem Erlegen
  • B)Angaben über die Zeitspanne zwischen Erlegen und Aufbrechen
  • C)Angaben über auffällige Merkmale bei Aufbrechen und Versorgen
  • D)Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit des Erlegens
Erklärung

In die Unbedenklichkeitserklärung gehören relevante Befunde und Eckdaten: beobachtete Verhaltensstörungen, auffällige Merkmale beim Aufbrechen/Versorgen sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Erlegens. Die Dauer zwischen Erlegung und Aufbrechen ist nicht vorgeschrieben anzugeben.

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