NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-99-2022

Welche Angaben in der Erklärung der Unbedenklichkeit von erlegtem Wild durch die „kundige Person“ sind nicht erforderlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Angaben über die Zeitspanne zwischen Erlegen und Aufbrechen.

  • A)Angaben über Verhaltensstörungen vor dem Erlegen
  • B)Angaben über die Zeitspanne zwischen Erlegen und Aufbrechen
  • C)Angaben über auffällige Merkmale bei Aufbrechen und Versorgen
  • D)Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit des Erlegens

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