NiedersachsenRechtNDS-RE-84-2022

Welche Arten der Jagdverpachtung gibt es?

Kurze Antwort

Richtig sind: Freihändige Verpachtung und Öffentliche Ausbietung.

  • A)Freihändige Verpachtung
  • B)Mündliche Verpachtung ohne Abschluss eines Jagdpachtvertrages
  • C)Öffentliche Ausbietung
Erklärung

Richtig sind Freihändige Verpachtung und Öffentliche Ausbietung. Die Jagdgenossenschaft bzw. der Eigenjagdbesitzer kann das Jagdausübungsrecht entweder freihändig (direkte Vergabe an einen Pächter) oder per öffentlicher Ausbietung (Ausschreibung/Bietverfahren) verpachten. Eine mündliche Verpachtung ist unwirksam, da der Jagdpachtvertrag zwingend schriftlich abzuschließen ist (§ 11 BJagdG).

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