Kurze Antwort
Dem Jagdbeirat obliegt die Beratung der Jagdbehörde in jagdlichen Angelegenheiten.
Nach § 37 BJagdG sind Jagdbeiräte als beratende Gremien der Jagdbehörden vorgesehen. Sie werden in grundsätzlichen Fragen und wichtigen Einzelfällen, z. B. bei Abschussplänen, angehört.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.