Kurze Antwort
Richtig ist: Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen.
Richtig ist: Ein Überschreiten des Abschussplans kann eine Ordnungswidrigkeit sein. Begründung: Schalenwild (außer Schwarzwild) darf nur im Rahmen des bestätigten/festgesetzten Abschussplans bejagt werden; wer den Plan überschreitet, handelt ordnungswidrig (§ 39 Abs. 2 Nr. 3 BJagdG). Ein pauschales „Unterschreiten ist OWi“ gilt nicht einheitlich; das kann je nach Landesrecht abweichend geregelt sein. Aussagen ohne Konsequenzen sind falsch. Regulations may vary depending on the federal state.
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