NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-96-2022

Welche Aussagen zur Kühlung von Wild sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist, dass bei geeigneten Außentemperaturen auf eine Kühlzelle verzichtet werden kann und dass Wildkörper zeitnah auf die vorgeschriebenen Kerntemperaturen abzukühlen sind; eine Pflicht zur Wildkammer mit Kühlzelle für jedes Revier besteht nicht.

  • A)jedes Revier muss eine Wildkammer mit Kühlzelle haben
  • B)soweit es die Außentemperaturen zulassen, kann auf eine Kühlung in einer Kühlzelle verzichtet werden
  • C)die Wildkörper müssen nach dem Erlegen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf festgelegte Temperaturen abgekühlt werden
Erklärung

Gesetzlich gefordert ist das zügige Abkühlen auf höchstens 7 °C (Großwild) bzw. 4 °C (Kleinwild). Eine aktive Kühlung ist nur nötig, wenn die Witterung ein gründliches Auskühlen sonst nicht ermöglicht. Eine generelle Kühlzellenpflicht gibt es nicht.

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