NiedersachsenRechtNDS-RE-94-2022

Welche Ausweispapiere muss ein allein mit der Waffe jagender Jagdgast mit sich führen?

Kurze Antwort

Richtig sind: gültiger Jagdschein und auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis und Waffenbesitzkarte und Personalausweis.

  • A)gültiger Jagdschein und auf seinen Namen lautende schriftliche Jagderlaubnis
  • B)Waffenschein
  • C)Waffenbesitzkarte und Personalausweis
  • D)Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang
  • E)Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung

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