Kurze Antwort
Beim Erlegen, Aufbrechen, Zerwirken und weiteren Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen.
Die Tier-LMHV fordert die sorgfältige Beschau auf bedenkliche Merkmale in allen Verarbeitungsschritten. Aussagen zu Pflicht-Kühlraum oder Einfrieren in der Decke sind falsch; in der Decke einfrieren ist für Großwild sogar unzulässig.
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