NiedersachsenRechtNDS-RE-254-2022

Welche der angeführten Maßnahmen beinhaltet der Jagdschutz?

Kurze Antwort

Der Jagdschutz umfasst den Schutz des Wildes vor Wilderern, Wildseuchen sowie wildernden Hunden und Katzen und beinhaltet in festgelegten Notzeiten auch das Füttern des Wildes.

  • A)Schutz des Wildes vor Wilderern, Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen
  • B)Aufstellen von Schutzvorrichtungen zur Abwehr von Wildschäden
  • C)Festnahme einer verbotswidrig Pilze suchenden Person
  • D)Füttern des Wildes während einer festgelegten Notzeit
Erklärung

§ 23 BJagdG definiert Jagdschutz als Schutz des Wildes u. a. vor Wilderern, Futternot, Wildseuchen sowie wildernden Hunden und Katzen. Fütterung ist grundsätzlich verboten, in behördlich festgestellten Notzeiten jedoch Teil der Jagdschutzpflicht. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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