Kurze Antwort
Der Igel unterliegt nicht dem Jagdrecht.
Igel zählen zu den Insektenfressern und sind nach Naturschutzrecht besonders geschützt, daher nicht jagdbar. Mauswiesel, Großtrappe und Sperber sind im BJagdG als dem Jagdrecht unterliegende Arten aufgeführt (teils ganzjährig geschont).
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