NiedersachsenRechtNDS-RE-30-2022

Welche der aufgeführten Tierarten unterliegen nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Der Igel unterliegt nicht dem Jagdrecht.

  • A)Mauswiesel
  • B)Großtrappe
  • C)Igel
  • D)Sperber
Erklärung

Igel zählen zu den Insektenfressern und sind nach Naturschutzrecht besonders geschützt, daher nicht jagdbar. Mauswiesel, Großtrappe und Sperber sind im BJagdG als dem Jagdrecht unterliegende Arten aufgeführt (teils ganzjährig geschont).

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