Kurze Antwort
Auf Stilllegungsflächen dürfen Wildäcker angelegt werden, und der Aufwuchs ist mindestens einmal jährlich zu mulchen; eine Ansaatpflicht besteht nicht.
Stilllegungsflächen sind Brachen mit Pflegeauflagen. Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands ist jährliches Mulchen vorgeschrieben, Wildacker-Anlagen sind zulässig. Eine Pflicht, die Fläche anzusäen, gibt es nicht.
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