Kurze Antwort
Richtig sind: Zughalsung und Apportierbock.
Erlaubt sind Zughalsung und Apportierbock, weil sie gängige, tierschutzkonforme Hilfsmittel in Ausbildung und Führung des Jagdhundes sind. Teletakt- und Stachelhalsungen sind als tierschutzwidrige Reiz- bzw. Schmerzmittel unzulässig; der Einsatz von Teletakt ist in Deutschland nach Tierschutzgesetz verboten.
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