NiedersachsenWildbrethygiene & JagdhundeNDS-WI-343-2022

Welche der folgenden Gegenstände sind erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Zughalsung und Apportierbock.

  • A)Zughalsung
  • B)Teletactgerät
  • C)Stachelhalsung
  • D)Apportierbock
Erklärung

Erlaubt sind Zughalsung und Apportierbock, weil sie gängige, tierschutzkonforme Hilfsmittel in Ausbildung und Führung des Jagdhundes sind. Teletakt- und Stachelhalsungen sind als tierschutzwidrige Reiz- bzw. Schmerzmittel unzulässig; der Einsatz von Teletakt ist in Deutschland nach Tierschutzgesetz verboten.

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