Kurze Antwort
Richtig ist: Moorente, Kolkrabe.
Moorente und Kolkrabe stehen in § 2 BJG als jagdbare Arten, sind aber aufgrund Naturschutzvorgaben ganzjährig geschont. Uhu und Schleiereule unterliegen nicht dem Jagdrecht (streng geschützt), Kanadagans und Pfeifente sind jagdbar mit Jagdzeiten je nach Bundesland. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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