NiedersachsenRechtNDS-RE-205-2022

Welche der folgenden Tierarten gehören zum jagdbaren Wild, sind aber ganzjährig geschont?

Kurze Antwort

Richtig ist: Moorente, Kolkrabe.

  • A)Uhu, Schleiereule
  • B)Moorente, Kolkrabe
  • C)Kanadagans, Pfeifente
Erklärung

Moorente und Kolkrabe stehen in § 2 BJG als jagdbare Arten, sind aber aufgrund Naturschutzvorgaben ganzjährig geschont. Uhu und Schleiereule unterliegen nicht dem Jagdrecht (streng geschützt), Kanadagans und Pfeifente sind jagdbar mit Jagdzeiten je nach Bundesland. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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