NiedersachsenRechtNDS-RE-32-2022

Welche der folgenden Vogelarten unterliegen dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Graureiher und Kolkrabe unterliegen dem Jagdrecht, während Weißstorch, Schwarzspecht, Waldkauz, Brachvogel und Bekassine dem Naturschutzrecht unterstehen.

  • A)Graureiher, Kolkrabe
  • B)Weißstorch, Schwarzspecht
  • C)Rothuhn, Waldkauz
  • D)Brachvogel, Bekassine
Erklärung

Nach § 2 BJG zählen Graureiher und Kolkrabe zu den dem Jagdrecht unterliegenden Arten, der Kolkrabe ist jedoch ganzjährig geschont. Die übrigen genannten Arten sind nicht jagdbar und stehen unter besonderem Schutz.

Jägerprüfung Niedersachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten