Kurze Antwort
Graureiher und Kolkrabe unterliegen dem Jagdrecht, während Weißstorch, Schwarzspecht, Waldkauz, Brachvogel und Bekassine dem Naturschutzrecht unterstehen.
Nach § 2 BJG zählen Graureiher und Kolkrabe zu den dem Jagdrecht unterliegenden Arten, der Kolkrabe ist jedoch ganzjährig geschont. Die übrigen genannten Arten sind nicht jagdbar und stehen unter besonderem Schutz.
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