NiedersachsenRechtNDS-RE-412-2022

Welche der folgenden Waffenteile unterliegen der Beschusspflicht?

Kurze Antwort

Beschusspflichtig sind der Einstecklauf für Zentralfeuerpatronen und das Wechselsystem; ein Wechselschaft unterliegt nicht der Beschusspflicht.

  • A)Einstecklauf für Zentralfeuerpatronen
  • B)Wechselschaft
  • C)Wechselsystem
Erklärung

Beschossen werden die wesentlichen, hochbelasteten Teile wie Lauf/Patronenlager und der zugehörige Verschluss samt Gehäuseteilen (Wechselsystem). Der Schaft ist kein wesentliches Teil und wird daher nicht beschossen.

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