Kurze Antwort
Beschusspflichtig sind der Einstecklauf für Zentralfeuerpatronen und das Wechselsystem; ein Wechselschaft unterliegt nicht der Beschusspflicht.
Beschossen werden die wesentlichen, hochbelasteten Teile wie Lauf/Patronenlager und der zugehörige Verschluss samt Gehäuseteilen (Wechselsystem). Der Schaft ist kein wesentliches Teil und wird daher nicht beschossen.
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