Kurze Antwort
Richtig ist: Schwarzwild.
Schwarzwild unterliegt nach Bundesjagdgesetz grundsätzlich keiner Abschussplanung. Für Schalenwildarten mit Ausnahme von Schwarzwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild ist ein Abschussplan vorgeschrieben; Rehwild gehört als Schalenwild dazu. Seehunde sind zwar dem Jagdrecht zugeordnet, fallen aber nicht unter die typische Abschussplanung in Revieren. Regulations may vary je nach Bundesland.
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