NiedersachsenRechtNDS-RE-158-2022

Welche der folgenden Wildarten unterliegt nicht der Abschussplanung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schwarzwild.

  • A)Schwarzwild
  • B)Rehwild
  • C)Seehunde
Erklärung

Schwarzwild unterliegt nach Bundesjagdgesetz grundsätzlich keiner Abschussplanung. Für Schalenwildarten mit Ausnahme von Schwarzwild sowie Auer-, Birk- und Rackelwild ist ein Abschussplan vorgeschrieben; Rehwild gehört als Schalenwild dazu. Seehunde sind zwar dem Jagdrecht zugeordnet, fallen aber nicht unter die typische Abschussplanung in Revieren. Regulations may vary je nach Bundesland.

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