NiedersachsenRechtNDS-RE-551-2022

Welche der genannten Greifvogelarten dürfen zur Ausübung der Beizjagd gehalten werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Sperber und Wanderfalke.

  • A)Sperber
  • B)Baumfalke
  • C)Wanderfalke
Erklärung

Richtig sind Sperber und Wanderfalke. Beide sind klassische Beizvögel: der Sperber als wendiger Pirsch- und Startfluggreifer auf Kleinvögel, der Wanderfalke als Edelfalke, der seine Beute fast ausschließlich im Flug schlägt. Der Baumfalke wird zwar beobachtet, ist in der Beizjagd jedoch unüblich; gängig sind u. a. Habicht, Wüstenbussard, Steinadler sowie Wanderfalke und Sperber. Hinweis: Haltung nur mit Falknerjagdschein.

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