NiedersachsenRechtNDS-RE-29-2022

Welche der genannten Hühnervogelarten unterliegt nicht dem Jagdrecht?

Kurze Antwort

Vom Jagdrecht ausgenommen sind das Rothuhn und das Sperlingshuhn; Wachtel, Birkhuhn und Haselhuhn unterliegen dem Jagdrecht (teils ganzjährig geschont).

  • A)Rothuhn
  • B)Wachtel
  • C)Sperlingshuhn
  • D)Birkhuhn
  • E)Haselhuhn
Erklärung

Nach § 2 BJG zählen Wachtel, Birkhuhn und Haselhuhn zum jagdbaren Federwild. Das Rothuhn und das Sperlingshuhn sind nicht im Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Arten enthalten und unterliegen damit nicht dem Jagdrecht.

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